An: Petitionsausschüsse der Landtage, Bürgerschaften...
Von: Tilman Kluge
Der jeweilige Landtag, die jeweilige Bürgerschaft und das Abgeordnetenhaus möge beschließen:
Der Landtag | die Bürgerschaft | das Abgeordnetenhaus beschließt, die Exekutive (Ministerien, Senate) aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, daß der nächtliche Vogelzug in Genehmigungsverfahren für WKA bei der Feststellung, ob den Belangen des Artenschutzes genügt werden, über die Dauer von mindestens 2 Vogelzugzeiten (Frühjahrszug, Herbstzug) lückenlos berücksichtigt wird.
Dies betrifft insbesondere das jew. betroffene Artenspektrum, die Anzahl der ziehenden Vögel je Art und die artenspezifischen Flughöhen.
Hinweis: Siehe insbes. Begründung Kap. I !
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