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Echos > 2014 > Regierungsberater wollen EEG abschaffen

F.A.Z.
25/02/2014
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/oekostrom-regierungsberater-wollen-eeg-abschaffen-12820227.html


ALLEMAGNE: Les Conseillers du gouvernement concernant l’énergie verte veulent abolir la loi sur les énergies renouvelables « EEG »

Government advisors want to abolish EEG

expanion

La promotion des énergies renouvelables apporte moins que prévu.

Ce qu’Angela merkel (CDU) n'aime pas entendre:
Pendant que le gouvernement travaille dur sur la réforme de la promotion des énergies renouvelables, une commission d'experts nommés par le Bundestag conseille, d’abolir complètement la loi sur les énergies renouvelables (EEG).

This is Angela Merkel does not like to hear: scientists advise to abolish the promotion of green electricity. May she help neither the climate, nor bring technical innovation.

L'EEG n'est ni un outil rentable pour la protection du climat, ni peut avoir un certain impact sur l’innovation a déclaré dans son nouveau rapport annuel la Commission d'experts mise en place sur la recherche et l'innovation. "Pour ces deux raisons, il n’y a donc donne aucune justification pour la poursuite de l'EEG," est inscrit dans le présent rapport FAZ, qui sera présenté ce mercredi la chancelière.

The EEG is neither a cost-effective tool for climate protection, nor does it carry on some measurable innovative impact, the Expert Commission on Research and Innovation established in its new annual report.
"For both reasons, therefore, gives no justification for a continuation of the EEG," it says in the FAZ present report, which will be presented this Wednesday the Chancellor.

F.A.Z.

Ökostrom Regierungsberater wollen EEG abschaffen

25.02.2014  · 

Das wird Angela Merkel nicht gerne hören: Wissenschaftler raten, die Förderung von Ökostrom abzuschaffen. Sie helfe weder dem Klima, noch bringe sie technische Innovationen.

Von Andreas Mihm

Das wird Angela Merkel (CDU) nicht gerne hören: Während ihre Regierung mit Hochdruck an der Reform der Förderung der erneuerbaren Energien arbeitet, rät ihr eine vom Bundestag eingesetzte Expertenkommission, das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) komplett abzuschaffen. Das EEG sei weder ein kosteneffizientes Instrument für den Klimaschutz, noch entfalte es eine messbare Innovationswirkung, stellt die Expertenkommission Forschung und Innovation in ihrem neuen Jahresgutachten fest. „Aus beiden Gründen ergibt sich deshalb keine Rechtfertigung für eine Fortführung des EEG“, heißt es in dem der F.A.Z. vorliegenden Gutachten, das an diesem Mittwoch der Bundeskanzlerin überreicht wird.
Andreas MihmAutor: Andreas Mihm, Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.   
Für ihren radikalen Rat haben die Experten mehrere Begründungen parat: Die steigenden Kosten von zuletzt 22 Milliarden Euro im Jahr, überschätzte Auswirkungen auf den Klimaschutz, vor allem aber die von der Förderung ausgehende „sehr geringe technologiespezifische Innovationswirkung in Deutschland“. Gerade das Technologieargument spielt in den politischen Debatten eine wichtige Rolle. Um so mehr lässt aufhören, dass die Forscher aus dem Umfeld des renommierten Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft genau das in Zweifel ziehen.
„Kein Anreiz zur Entwicklung neuartiger Technologien“
Die sechs Gutachter unter Leitung des Managementprofessors Dietmar Harhoff von der Universität Hohenheim berufen sich dabei auf Studien, die unter anderem die Patentanmeldungen als Indikator für Innovationen beurteilen. Die kämen zu keinem positiven Ergebnis. „Eine empirische Untersuchung für den Zeitraum 1990 bis 2005 kann eine Innovationswirkung von Stromeinspeisevergütungen für erneuerbare Energien in Deutschland lediglich für Windenergie feststellen“, stellen sie fest. Eine aktuelle Analyse, die speziell die Wirkung der Einspeisevergütungen des EEG von 2000 bis 2009 technologiespezifisch untersucht habe, finde „in keinem Technologiebereich einen positiven Zusammenhang“.
Als Grund machen die Forscher aus, dass die festen Einspeisevergütungen „keinen Anreiz zur Entwicklung neuartiger Technologien“ böten. Da sich die Vergütung nach den Durchschnittskosten richte, verdiene ein Innovator an einer neuartigen Technologie nicht mehr als an einer schon eingeführten. Allerdings sei die Investition in eine neue Technologie mit einem höheren Risiko verbunden.
„Das EEG sorgt nicht für mehr Klimaschutz“
Das EEG subventioniere den Absatz von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Das erweitere den Markt für erneuerbare Technologien. Im Ergebnis wachse damit der Anreiz für die Unternehmen, Marktpotentiale auszunutzen statt Forschung und Entwicklung zu betreiben. Durch den schnellen Ausbau alter Technologien, mit dem Kostensenkungen einhergingen, könnten zudem Markteintrittsbarrieren für neue Technologien entstehen. Das Fazit der Expertenkommission ist vernichtend: „Das EEG lässt sich damit auch aus innovationspolitischer Sicht in seiner jetzigen Form nicht rechtfertigen.“ Es entfalte gerade in denjenigen erneuerbaren Technologien, in welche der Großteil der EEG-Förderung fließt, also Photovoltaik, Windenergie und Biomasse, „nach derzeitigem Erkenntnisstand keine messbare Innovationswirkung“.
Dass das Argument nicht weit trage, die Förderung der Erneuerbaren würde dem Klimaschutz auf die Beine helfen, hatte die Kommission schon vorher festgestellt. Denn in der EU seien die Kohlendioxidemissionen für energieintensive Branchen durch das Emissionshandelssystem gedeckelt. Deshalb würde der vom EEG ausgelöste Ausbau erneuerbarer Energien zur Elektrizitätsversorgung europaweit keine zusätzlichen CO2-Emissionen vermeiden, sondern nur verlagern. „Das EEG sorgt also nicht für mehr Klimaschutz, es macht ihn aber deutlich teurer.“
Der Gesetzentwurf muss noch viele Hürden nehmen
Auf den Zusammenhang verweisen andere Wissenschaftler seit Jahren. Die 2006 vom Bundestag eingerichtete Expertenkommission Forschung und Innovation befindet sich in guter Gesellschaft der Wirtschaftssachverständigen, der Monopolkommission und der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften Acatech. Bisher hat die Politik solche Hinweise wissenschaftlicher Politikberater in den Wind geschlagen. Es ist nicht zu erwarten, dass es diesmal anders kommt.
Die Bundesregierung will den derzeit zwischen den Ressorts abgestimmten Gesetzentwurf für die „grundlegende“ Umgestaltung des EEG am 8. April beschließen. Er soll dann am 1. August in Kraft treten. Bis dahin sind viele Hürden zu nehmen. Denn der Entwurf stößt auf die Kritik vieler Länder, die keine Kürzungen der gerade bei ihnen bedeutsamen Technologien zulassen wollen, sei es die Biomasse in Bayern und Niedersachsen oder der Windstromausbau in Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Hostein.
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Größer sind die Hindernisse, die im Streit mit der EU aus dem Weg geräumt werden müssen. Dabei geht es einerseits um die von Deutschland verlangten Ausnahmen für die besonders stromintensiv produzierende Industrie von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage. Die hält die EU-Kommission zumindest in Teilen für eine unzulässige Subvention. Sie will sie eindämmen, etwa, indem weniger Branchen davon profitieren dürfen, die Gesamtmenge des so bevorzugten Stromverbrauchs begrenzt wird und alle beteiligten Unternehmen mindestens 15 oder 20 Prozent der normalen EEG-Umlage zahlen müssen. Zudem wollen die Wettbewerbshüter der EU Deutschland zwingen, die Förderung erneuerbarer Energien schneller auf dem Weg von Ausschreibungen zu organisieren, als das geplant ist. Nach den Vorstellungen der Koalition sollen die ersten großen Photovoltaikanlagen 2017 im Zuge einer Ausschreibung vergeben werden.
Die Zeit für eine Einigung wird knapp. Am 9. April will die Kommission ihr neues Regelwerk beschließen. Sollte Deutschland nicht darauf einschwenken, könnten von 2015 an alle EEG-Nachlässe hinfällig sein, was die Wirtschaft auf einen Schlag mit gut 5 Milliarden Euro belasten würde. Getroffen würden Branchen wie Chemie, Stahl, Aluminium, Zement und Glas.
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Quelle: F.A.Z.
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